Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) - Übersicht
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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern
(BeamtVG)
(Stand August 2006; zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.07.2006)
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 12 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12 b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 14 a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15 a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung
§ 16 Allgemeines
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Witwengeld
§ 20 Höhe des Witwengeldes
§ 21 Witwenabfindung
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
§ 23 Waisengeld
§ 24 Höhe des Waisengeldes
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 27 Beginn der Zahlungen
§ 28 Witwerversorgung
Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit
§ 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt V
Unfallfürsorge
§ 30 Allgemeines
§ 31 Dienstunfall
§ 31 a Einsatzversorgung
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 Heilverfahren
§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 35 Unfallausgleich
§ 36 Unfallruhegehalt
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38 a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43 a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
§ 46 a (weggefallen)
Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich
§ 47 Übergangsgeld
§ 47 a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften
§ 49 Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
§ 50 a Kindererziehungszuschlag
§ 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50 c Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 53 a (weggefallen)
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 Anzeigepflicht
§ 62 a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
§ 63 Anwendungsbereich
Abschnitt VIII
Sondervorschriften
§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 66 Beamte auf Zeit
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
§ 68 Ehrenbeamte
Abschnitt X
Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69 a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69 b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
§ 69 c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69 d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte
§ 69 e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
Abschnitt XI
Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 70 Allgemeine Anpassung
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
§ 72 Einmalzahlung im Jahr 2004
§ 73 Gewährung der Einmalzahlung
§§ 74 bis 76 (weggefallen)
Abschnitt XII
(weggefallen)
Abschnitt XIII
Übergangsvorschriften neuen Rechts
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85 a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1991
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen)
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
Abschnitt XIV
(weggefallen)
Abschnitt XV
Schlussvorschriften
§105 Außerkrafttreten
§106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§107 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
§107 a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§107 b Verteilung der Versorgungslasten
§107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§108 (weggefallen)
§109 (Inkrafttreten)
mehr zu: Beamtenversorgungsgesetz vor der Föderalismusreform
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..1 Geltungsbereich
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..2 Arten der Versorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..3 Regelung durch Gesetz
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § ..9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .11 Sonstige Zeiten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .12 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .12 Ausbildungszeiten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .12 b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .14 a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .14 Höhe des Ruhegehalts
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .15 a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .16 Allgemeines
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .17 Bezüge für den Sterbemonat
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .18 Sterbegeld
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .19 Witwengeld
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .20 Höhe des Witwengeldes
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .21 Witwenabfindung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .23 Waisengeld
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .24 Höhe des Waisengeldes
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .27 Beginn der Zahlungen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .28 Witwerversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .29 Zahlung der Bezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .30 Allgemeines
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .31 a Einsatzversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .31 Dienstunfall
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .33 Heilverfahren
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .35 Unfallausgleich
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .36 Unfallruhegehalt
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .38 a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .43 a Schadensausgleich in besonderen Fällen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .45 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .46 a (weggefallen)
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .47 a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .47 Übergangsgeld
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .49 Zahlung der Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .50 a Kindererziehungszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .50 c Kinderzuschlag zum Witwengeld
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .62 a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .62 Anzeigepflicht
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .63 Anwendungsbereich
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .66 Beamte auf Zeit
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten,Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbe
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .68 Ehrenbeamte
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .69 a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .69 b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .69 c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .69 d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .69 e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .70 Allgemeine Anpassung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .72 Einmalzahlung im Jahr 2004
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .73 Gewährung der Einmalzahlung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .85 a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .86 Hinterbliebenenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .87 Unfallfürsorge
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .88 Abfindung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .89 (weggefallen)
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § .91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 105 Außerkrafttreten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 107 a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 107 b Verteilung der Versorgungslasten
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 107 c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 107 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 108 (weggefallen)
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § 109 (Inkrafttreten)
- Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vor der Föderalismusreform (31.08.2006): § §.74 bis 76 (weggefallen)
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) - Übersicht
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- §§ 26 bis §§ 49
- §§ 50 bis §§ 68
- §§ 69 bis §§ 109