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Private Altersvorsorge für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Auf dieser Website finden Sie neben zahlreichen Informationen rund um die Beamtenversorgung des Bundes und der Länder auch einige Hinweise zu den Möglichkeiten der Privaten Altersvorsorge:
Riesterförderung
Im Gegensatz zur „Rürup-Rente“ ist die „Riester-Rente“ als staatlich geförderte zusätzliche private Alterssicherung konzipiert. Eingeführt wurde die „Riester-Rente“ im Jahr 2002 mit dem Altersvermögensgesetz. Ziel ist das Vorbeugen gegen das sinkende Renten- bzw. Versorgungsniveau. Aktive Beamte (nicht Versorgungsempfänger) wurden durch die Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 ebenfalls in die Förderung einbezogen, da sie durch die Anwendung von Anpassungsfaktoren eine Absenkung des Versorgungsniveaus von 4,33 Prozent hinnehmen müssen. Dadurch wurde für aktive Beamte ein Weg eröffnet, die Absenkung des Versorgungshöchstsatzes langfristig auszugleichen. Bei Beurlaubung ohne Besoldung für die Zeiten der Kindererziehung in den ersten drei Lebensjahren besteht dann ein Zulagenanspruch, wenn bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen wären (vgl. § 56 SGB VI).
>>>Hier mehr Informationen zur Riester-Rente
Wohn-Riester
Am 20.06.2008 hat der Bundestag mit dem Eigenheimrentengesetz zusätzlich den Weg für das sogenannte „Wohn-Riester“ freigemacht. Damit kann der Bau bzw. Kauf von Wohneigentum im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente erfolgen.
Gefördert wird dabei die Tilgung eines Darlehens zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung. Dabei muss der Kreditvertrag vorsehen, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Voraussetzung für Wohn-Riester ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und nach 2007 angeschafft bzw. fertiggestellt wurde. Zusätzlich muss der Eigentümer dort seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Nicht gefördert wird der Kauf von vermieteten Wohnungen oder auch Modernisierungsmaßnahmen.
Vorsicht besteht in den Fällen, wenn die geförderte Immobilie später verkauft oder vermietet wird. Dann droht ggf. eine Nachversteuerung, wobei es auch Ausnahmen gibt. Deshalb ist gerade bei dieser Form der Riester-Förderung eine gute Beratung zu empfehlen!
>>>Hier mehr Informationen zu Wohnriester
Rürup-Rente (Basisrente)
Die sog. „Rürup“-Rente wurde insbesondere für Selbständige bzw. Freiberufler konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diese Gruppen ist die ergänzende Alterssicherung durchaus attraktiv. Aber auch für besser gut und verdienende Beamte kann sich die Rürup-Rente lohnen. Merkmale der Rürup-Rente:
- Auszahlung als monatliche Rente
- Kein einmaliges Kapitalwahlrecht
- Kein „Geld-vom-Staat“
- Nachgelagerte Besteuerung
- Sozialabgabenfrei im Alter
- Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital
- Hartz-IV-sicher
>>>Hier mehr Informationen zur Rürup-Rente
Zulagenförderung (Altersvorsorgezulage)
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Gewährung der vollen Zulage ist von einem Mindesteigenbetrag abhängig. Wird dieser nur teilweise erbracht erfolgt eine anteilige Kürzung.
Privatrente
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>>>Hier mehr Informationen zur Privaten Rente
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