Beratungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte

 

Hier zu ausgewählten Anwälten mit dem Schwerpunkt "Verwaltungsrecht und Beamtenrecht"

OnlineService zum Komplettpreis für 10 Euro

Zum Inklusivpreis von nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst und den Beamtenbereich auf dem Laufenden:

Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


Beratungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte

Auf dieser Website finden Sie neben zahlreichen Informationen rund um die Beamtenversorgung des Bundes und der Länder auch einige Hinweise zu den Beratungsmöglichkeiten:

Anwaltsverzeichnis
Verzeichnis von Fachanwälten und Spezialisten rund um das Verwaltungsrecht / Beamtenrecht

Gewerkschaften

Die Gewerkschaften sorgen für Tarifverträge und beeinflussen die Gesetzgebung für beamtenrechtliche Regelungen

Personalrat
In den Behörden der öffentlichen Verwaltung werden von den dortigen Beschäftigten (Beamten und Arbeitnehmern) Personalvertretungen gewählt. Die Personalräte können bei vielen dienstrechtlichen Angelegenheiten mitreden und mitentscheiden (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung).  


Das besondere Angebot zum Inklusivpreis von 22,50 Euro mit Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Thema rund um die Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. sowie fünf eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de © 2024