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Servicethemen für Beamtinnen und Beamte sowie den öffentlichen Dienst
Unter Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst versteht man Zusammenschlüsse von Vereine, Unternehmen und Genossenschaften, die einst von Beschäftigten für Beschäftigten (zumeist im öffentlichen Dienst) gegründet worden sind.
Vorteil dieser Selbsthilfeeinrichtungen waren und sind vergünstigte Leistungen und Vorteile. Beispiele von Unternehmen sind beispielsweise
- BBBank (heute bekannt als Bank für Better Banling)
- Beamtenheimstättenwerk (BHW) heute zugehörig zur Deutschen Bank
- BSW: Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen zum BSW
- Debeka (größte private Krankenversicherung)
- HUK COBURG
- NÜRNBERGER Beamten Versocherungen >>>mehr zur NÜRNBERGER
- PSD-Banken
- Sparda Banken
- und das Beamtensozialwerk (BSW).
Die bekanntesten solcher Selbsthilfeeinrichtungen sind im Versicherungs-, Bauspar- oder Bankwesen tätig und ermöglichen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes den Zugang zu Sonderkonditionen, Rabatten und Vorteilsprogrammen.
Beispiele zu den Angeboten und Besonderheiten
Beamtensozialwerk (BSW)
Bietet Rabatte in über 20.000 Partnergeschäften und 1.100 Onlineshops, Vorteile beim Autokauf und Gutscheine für namhafte Händler.
Beamtenheimstättenwerk (BHW)
Eine der bekanntesten Selbsthilfeeinrichtungen, die ursprünglich als Unterstützung für Beamte bei der Wohnraumbeschaffung gegründet wurde.
Debeka
Eine Versicherungsgruppe, die ebenfalls stark vuf den öffentlichen Dienst ausgerichtet ist und Sonderkonditionen anbietet.
HUK-COBURG
Bietet ebenfalls speziell auf den Öffentlichen Dienst bzw. auf Neamtinnen und Beamte zugeschnittene Versicherungstarife an.
NÜRNBERGER Beamten Versicherungen
Die NÜRNBERGER Versicherungen zeigen schon sehr lange ihr besonderes Engagement um Beamte und den Öffentlichen Dienst, z.B. unterhält die NÜRNBERGER schon seiit mehr als 100 Jahren einen Beirat für den Öffentlichen Dienst.
Weitere Beispiele sind die Sparda Banken sowie verschiedene Genossenschaften und Konsumvereine
Merkmale von Selbsthilfeeinrichtungen
Beschränkung auf den öffentlichen Dienst: Ihr Geschäftsbetrieb ist in der Regel auf Angehörige des öffentlichen Dienstes beschränkt.
Selbstverwaltung
Sie werden durch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes selbst verwaltet
Ziel: Ihre Hauptaufgabe besteht darin, soziale und wirtschaftliche Belange der Bediensteten zu stärken und ihnen günstige Leistungen zu bieten.
Selbsthilfeeinrichtungen
Diese Unternehmnen und Selbsthilfeeinrictungen waren einst Mitglied im Deutschen Beamtenwirtschaftsriing (DBW), der 1951 gegründet wurde und 2021 aufgelöst worden ist.
acv.de
arcd.de
bbbank.de
bbv.de
bgv.de
bsw.de
dbb-vorsorgewerk.de
dbv.de
debeka.de
devk.de
huk-coburg.de
nuernberger.de
signal-iduna.de
vpv.de
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Red 20210201