Informationen für Mitglieder von Personalvertretungen: Das neue Datenschutzrecht

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Informationen für Personalräte: Aktuelles zum Datenschutzrecht

Ab 25. Mai 2018 gilt das neue Datenschutzrecht für das Verarbeiten von personenbezogenen Daten in Unternehmen und Behörden. Arbeitgeber basteln eifrig an ihrer Datenverwaltung, damit sie nicht gleich Bußgelder aufgebrummt bekommen. Auch Betriebs- und Personalräte sollten gut vorbereitet sein. Zwar müssen Sie nicht bei Null anfangen, vieles ist bereits aus der Vergangenheit bekannt. Doch sollten sie sich in ihrem Laden schon einmal aufmerksam umschauen, wie der aktuelle Stand beim Umgang mit den Mitarbeiterdaten ist und auch prüfen, ob die einst geschlossenen Betriebs- und Dienstvereinbarungen den Vorgaben den neuen Datenschutzrechts entsprechen.

Klar und gut verständlich erläutert der Kompaktkommentar das gesamte neue Datenschutzrecht. Er hilft, die teils komplizierten Vorschriften zu verstehen und richtig anzuwenden. 

Bei aller Unsicherheit, die zurzeit herrschen mag, darf nicht vergessen werden, dass die neuen Regelwerke Belegschaftsvertretern auch große Chancen bieten. Welche das sind, zeigt der Klassiker des Beschäftigtendatenschutzes, Däublers »Gläserne Belegschaften«.

Die fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitswelt führt zunehmend zu neuen Fragen im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht. Mehr Informationen finden Sie unter www.buchundmehr.de 

Quelle: Auszüge aus dem Newsletter von Buch & Mehr vom 24. Mai 2018 


 

 

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