Versorgungsberichte des Bund und der Länder

 

 

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Versorgungsberichte des Bundes und der Länder 

 

Bundesbereich

Seit dem Jahr 1996 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro Wahlperiode über die bisherigen und mittelfristig erwarteten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst. Die Darstellung konzentriert sich ab dem vierten Bericht auf den Bund, da die Länder seit dem Jahre 2009 durch die Föderalismusreform eine eigene Zuständigkeit für Besoldung, Laufbahnen und Versorgung erhalten haben. Seit dieser Zeit geben die Länder ähnliche oder vergleichbare Versorgungsberichte heraus und informieren so die Landtage und Öffentlichkeit über die Versorgungslasten.

Der fünfte Versorgungsbericht der Bundesregierung für den Bund wurde 2013 veröffentlicht. Schwerpunkt des Berichtes ist der erste Teil, der sich auf die Versorgung von Beamten und Richtern des Bundes sowie von Berufssoldaten bezieht. Zunächst werden die Grundlagen des Versorgungssystems sowie eingeleitete Reformmaßnahmen und dessen Wirkungen vorgestellt. Danach wird die bisherige Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger, der Versorgungsaus-gaben und weiterer Indikatoren analysiert. Schließlich erfolgt eine Vorausberechnung der Versorgungsausgaben des Bundes bis 2050. Der zweite Teil stellt die Entwicklungen der Versorgung innerhalb der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des Bundes dar.

Der sechste Versorgungsbericht der Bundesregierung wurde im Jahr 2017 veröffentlicht.

Der letzte - und damit aktuelle - Siebte Versorgungsbericht erschien im März 2020. Detailiierte Ergebisse und Fakten zu allen Versorgungsberichten finden Sie hier.

Sehr ausführlich - mit mehreren Grafiken - berichten wir hier zum Siebten Versorgungsbericht.

 

Hier eine Übersicht aller Versorgungsberichte des Bundes:

 Versorgungsberichte der Bundesregierung PDF >>>LINK
Siebter Versorgungsbericht der Bundesregierung März 2020 PDF  
Sechster Versorgungsbericht 12.12.2016 PDF  
Fünfter Versorgungsbericht Mai 2013 PDF  
Vierter Versorgungsbericht 21.04.2009 PDF  

Dritter Versorgungsbericht 25.05.2005

Zum Dritten Versorgungsbericht hat der DGB eine Sonderausgabe des Beamten-Infos herausgegeben. Die vollständige Ausgabe können Sie hier als PDF lesen, ausdrucken oder downloaden >>>zum Download

PDF  
Zweiter Versorgungsbericht 19.10.2001 PDF  
Erster Versorgungsbericht 17.10.1996 PDF  

 


 

Versorgungsberichte der Bundesländer

Eine vollständige Abbildung der Situation der Beamtenversorgung in allen Ländern gibt es bis heute nicht. Bislang sind vereinzelt (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Thüringen), aber mitunter durchaus detailliert Versorgungsberichte oder statistische Bestandsaufnahmen/prognostische Modellrechnungen und Darstellungen der Beamtenversorgung für die jeweiligen Bundesländer vorhanden. Diese wurden entweder über die Statistischen Landesämter veröffentlicht oder als Landtagsdrucksachen eingebracht. Die Berichte der Bundesländer kommen durchgehend zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Empfänger von Ruhegehalt und Hinterbliebenengeld und damit die Versorgungsausgaben der Länder kurz- bis mittelfristig stark ansteigen werden und innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ihren Höhepunkt haben werden. Dieser Zuwachs spiegelt dabei das Einstellungsverhalten in der Vergangenheit wider. Die überproportional hohe Zunahme der Versorgungsausgaben hat ihre Ursache also nicht etwa im System der Beamtenversorgung, sondern ist nahezu ausschließlich auf die relative Zunahme der Zahl der Beamten und die zugleich wirksame demografische Entwicklung in Bezug auf die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland zurückzuführen.

Da durch die Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer die Träger der personalintensiven öffentlichen Aufgaben (Bildung, Sicherheit, Justiz) sind, haben sie die relativ höchsten Personalausgaben der Gebietskörperschaften.

Wie dieser Umstand bei der laufenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigt wird, bleibt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für die Länder geltenden Schuldenbremse – eine brisante politische Thematik.

 

Hier eine Übersicht von Versorgungsberichten der Länder

 Versorgungsberichte der Länder LINK
   
Baden-Württemberg

Versorgungsbericht 2019

Zuletzt hat Baden-Württemberg im April 2019 einen Versorgungsbericht herausgegeben. Der Versorgungsbericht enthält wichtige Daten zu Entwicklungen bei der Versorgung. Zum einen zeigt der Bericht auf, wie sich die Anzahl der Empfänger/innen und die Ausgaben entwickelt haben und künftig entwickeln werden.

Zum anderen gibt der Versorgungsbericht darüber Auskunft, aus welchen Gründen Beamte in den Ruhestand gehen.

Und schließlich nennt der Versorgungsbericht Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Versorgungsausgaben auch in Zukunft sicher aus dem Landeshaushalt finanzieren zu können.

Herausgeber: Ministerium für Finanzen von Baden-Württemberg
Broschüre DIN A4, 30 Seiten
Stand: 04/2019

 >>>zum Versorgungsbericht 2019 von Baden-Württemberg
   
   
Bayern

Zuletzt hat der Freistaat Bayern im Mai 2020 einen Versorgungsbericht herausgegeben.

Der Bericht beinhaltet vor allem die Angaben zur Entwicklung der Zahl der Beamtinnen und Beamten - aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Laufbahngruppen, sowie der Versorgungsempfänger - getrennt nach Versorgungsarten. Die bisherige und die voraussichtliche künftige Entwicklung der Versorgungsausgaben und deren Bedeutung für den Staatshaushalt werden ebenso aufgezeigt, wie Strukturdaten des Personalkörpers und Angaben zum Pensionierungsverhalten der Beamtinnen und Beamten.

Herausgeber des Versorgungsbericht ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Stand Mai 2020, 157 Seiten).

 >>>zum Versorgungsbericht des Freistaates Bayern vom Mai 2020
 Versorgungsbericht von 2014  >>>zum Bayerischen Versorgungsbericht von 2014
   
Berlin

Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben

Vorgang: 73 Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015
– Drucksache Nr. 17/2600 – (betr. Auflage B. 39) – 97. Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2015

Vorbemerkungen im Bericht

Der Hauptausschuss hat den Senat mit den Beschlüssen vom 26. März 1996 (Drs. 13/280) und vom 3. Dezember 1997 (Drs. 13/2240) aufgefordert, erstmals zum 15. Mai 1996 und dann jeweils nach zwei Jahren einen Bericht über die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter vorzulegen. Der Hauptausschuss hat in seiner
Sitzung am 20. März 2013 beschlossen, dass der Versorgungsbericht mit einem Ausblick bis zum Jahr 2028 bereits zu den Haushaltsberatungen 2014/2015 vorzulegen ist. Demgemäß wurde die Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben zum Beginn
der Haushaltsberatungen 2014/2015 vorgelegt (Senats-Beschluss Nr. S-1182/2013 vom 20.August 2013). Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 73. Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen, dass der Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben dem Hauptausschuss jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen vorzulegen ist.

 >>>zum Versorgungsbericht des Landes Berlin von 2015
   
Bremen  
   
   
Brandenburg

Zuletzt hat Brandenburg im Jahre 2018 einen Versorgungsbericht herausgegeben.

Die stetig steigenden Versorgungsausgaben im Land Brandenburg nehmen eine immer bedeutendere Rolle auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte ein. Um diese Entwicklung im Landeshaushalt abbilden zu können, bedarf es belastbarer Daten und Prognosen, die in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst sind.

Der Versorgungsbericht 2018 konzentriert sich wie die Vorgängerberichte auf wesentliche Kernaussagen und enthält eine kurz kommentierte Zusammenstellung der aktuellen Daten und Fakten zur Beamtenversorgung.

Im Vergleich zum vorherigen Bericht ist der vorliegende Bericht erweitert worden. So sind erstmals umfangreiche Statistiken zur Altersstruktur der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eingearbeitet
worden. Zudem wurden die statistischen Daten zu den Zurruhesetzungsgründen und zur Struktur der Versorgungsbezüge vertieft.

Aus dem Versorgungsbericht 2018 ergibt sich insbesondere, dass die Landesverwaltung noch immer einen relativ hohen Altersdurchschnitt
aufweist. Mit der seit dem Jahr 2010 deutlich erhöhten Zahl von Neueinstellungen wird dem weiteren Anstieg des Altersdurchschnitts der Landesverwaltung jedoch entgegengewirkt. Und der Bericht zeigt, welche
Ausgaben das Land für die Beamtenversorgung zu erwarten hat. Für einen Teil der künftigen Aufwendungen für Pensionen hat das Land seit 1999 Vorsorge getroffen, diese Mittel sind heute in einem Versorgungsfonds
angelegt.

Die öffentliche Verwaltung unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Weil eine effiziente öffentliche Verwaltung von überragender Bedeutung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist und zugleich einen wichtigen
Standortfaktor für unser Land darstellt, muss dieser Prozess durch ein modernes Dienstrecht flankiert werden. Dazu gehört nicht zuletzt eine angemessene Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.

Umfassende landesrechtliche Regelungen zur Besoldung und Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg sind bereits im Jahr 2014 in Kraft getreten. Der vorliegende Versorgungsbericht leistet auch einen Beitrag, um diese Regelungen des finanziellen Dienstrechts fortzuentwickeln und damit den dargestellten
Bedürfnissen gerecht zu werden.

Ich hoffe, dass die vorliegende Broschüre als Informationsgrundlage für zukünftige haushaltspolitische Entscheidungen dienen und Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen Überblick über die Thematik verschaffen

Quelle:
aus dem Vorwort von Christian Görke, Minister der Finanzen des Landes Brandenburg

 >>>zum Versorgungsbericht von Brandenburg aus dem Jahr 2018
   
   
Hamburg  
   
   
Mecklenburg-Vorpommern  
   
   
   
   
   
Nordrhein-Westfalen

Fünfter Versorgungsbericht des Landes NRW veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamten/innen in der Landesverwaltung, die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen, zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung uvm.

A. Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01.2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 13/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des Fünften Versorgungsberichts kommt die Landesregierung der damaligen Beschlussfassung erneut nach.
Berichtet wird über den Stand und die Entwicklung der Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst des Landes. Dies umfasst neben der Versorgung der Beamtenschaft und Richterschaft auch die Leistungen der Zusatzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Der vorliegende fünfte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im
Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der
Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2020 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2060.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur
Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur
Finanzierung der Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.

Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus
gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 

 >>>zum PDF des Fünften Versor-gungsberichts
Vierter Versorgungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen als Landragdrucksache veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamteninnen und Beamten der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Der Bericht informiert über die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen. Daneben soll der Versorgungsbericht Aufschluss zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung geben.

Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01 .2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 1 3/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des vierten Versorgungsberichts kommt die Landesregierung dieser Forderung erneut nach. Der vorliegende vierte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2011 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2040. Aufgrund der Einführung eines neuen Datensystems im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) im Jahr 2010 war eine Fortführung der Modellrechnung aus dem Jahr 2011 nicht möglich. Eine neue Modellrechnung auf der Basis des neuen Datensystems könnte jedoch im Vergleich zu der Modellrechnung des Jahres 2011, deren Prognose auf einem Zeitraum von fünf Jahren (2005 - 2009) beruhte, lediglich auf einen Basiszeitraum von nur drei bis vier Jahren zurückgreifen. Eine gesicherte Auswertung der Daten der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nach dem neuen System ist erst ab dem Jahr 2012 möglich. Gerade in den Jahren 2012 und 2013 weichen jedoch Anzahl, Alter und Art der Altersabgänge erheblich von denen der Vorjahre ab. Um derartige Veränderungen gesichert in eine belastbare Prognose einfließen lassen zu können, bedarf es eines längeren Basiszeitraums. Für den Versorgungsbericht wird daher nochmals auf die Modellrechnung aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur Finanzierung der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.
Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 >>>zum PDF des Vierten Versor-gungsberichts von NRW
   
   
   
   
   
   
Niedersachsen
   
   
Rheinland-Pfalz

Ebenso wie im Besoldungsrecht liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Versorgung der unmittelbaren und mittelbaren Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes beim Land.

Die Vorschriften über den Eintritt oder die Versetzung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten in den Ruhestand finden sich im Beamtenstatusgesetz des Bundes sowie im Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz.

Als Versorgungsbezüge werden im wesentlichen
- Ruhegehalt,
- Hinterbliebenenversorgung
- und Unfallfürsorge
gezahlt.

Die Regelungen hierzu enthält das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG).

Das Ministerium der Finanzen erstattet regelmäßig Berichte über die Entwicklung der Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz.

Die Berechnung und Auszahlung der Versorgung der Landesbediensteten erfolgt durch das Landesamt für Finanzen.

In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit rund 51.800 Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene).

 

>>>Mehr Informationen zu den Versorgungsberichten des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier

 

Versorgungsbericht vom 19.01.2021 (Drucksache 17/14133)

Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019





   
Saarland  
   
   
Sachsen  
   
   
Sachsen-Anhalt  
   
   
Schleswig-Holstein
Am 24.05.2022 veröffentlichte Schleswig-Holstein seinen Versorgungsbericht 2021 (Landtags Drucksache 20/13) Versorgungsbericht 2021 vom Land Schleswig-Holstein 
   
   
Thüringen  

Aktualisierung des Berichts der Landesregierung zur Entwicklung der Versorgungsausgaben für die Beamten, Richter und anderen Versorgungsempfänger1 des Freistaats Thüringen (Thüringer Pensionsbericht 2023) –

Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Thüringer Landtags vom 15. Dezember 2022 (Drucksache 7/6926)

I. Einleitung

Den Personalkosten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen kommt eine erhebliche Relevanz für den Landeshaushalt zu. Zudem stehen sie regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit. Während in der Vergangenheit vor allem die Personalausgaben der aktiven Beschäftigten in den Blick genommen wurden, rückt auch die Entwicklung und Finanzierung der Ausgaben der Beamtenversorgung immer weiter in den Vordergrund. Der Freistaat Thüringen nähert sich diesbezüglich den Verhältnissen in den alten Bundesländern an.

Vor diesem Hintergrund wurde auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 8. Juli 2011 erstmalig Ende des Jahres 2012 ein Pensionsbericht durch die Landesregierung vorgelegt (Drucksache 5/5342). In der 6. Legislaturperiode wurden dessen Prognosen überprüft und fortgeschrieben (Drucksache 6/1548) bzw. aktualisiert (Drucksache 6/4030).

Der Thüringer Landtag hat nunmehr in seiner 97. Sitzung vom 15. Dezember 2022 aufgrund des Antrags der Fraktion der CDU (Drucksache 7/5330) im Hinblick auf die steigenden Versorgungsausgaben und zu erwartenden Ruhestandseintritte in den kommenden Jahren folgenden Beschluss (Drucksache 7/6926) gefasst:

„Der Landtag beschließt:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, den am 10. Dezember 2012
erstmalig vorgelegten Pensionsbericht (Drucksache 5/5342), welcher
im Jahr 2015 fortgeschrieben und 2017 aktualisiert wurde, auf den aktuellen Stand zu bringen, fortzuschreiben und dem Landtag spätestens bis zum 30. April 2023 vorzulegen.

>>>Den weiteren Text des Thürigingischen Pensionsbericht 2023 finden Sie hier.

Pensionsbericht 2023 Thringen 
   
   
   

 


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